Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einem für die Erdbestattung geeigneten Sarg in einer Reihen- oder Wahlgrabstelle der Erde übergeben. Die Ruhefrist beträgt nach der entsprechenden Friedhofsordnung zwischen 20 - 30 Jahre.

Grabarten:

  • Anonyme Erdgrabstelle Erdreihenstelle
  • Einzel-Erdwahlstelle
  • Doppel-Erdwahlstelle

Enthalten in folgenden Bestattungsprogrammen: